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Zu der am häufigsten gewählten Variante der Baufinanzierung gehört das sogenannte Annuitätendarlehen, das auch als Darlehen mit laufender Tilgung bezeichnet wird und ein klassisches Hypothekendarlehen darstellt. Die regelmäßige Rate, die der Finanzierungsnehmer bezahlt, setzt sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen. Mithilfe des Tilgungsanteils wird das eigentliche Darlehen zurückbezahlt, mit dem Zinsanteil werden die Kosten gedeckt, die durch die Baufinanzierung entstehen. Die Rate bleibt während der gesamten Zinsbindungsfrist in gleicher Höhe, allerdings verschiebt sich im Verlauf der Rückzahlung das Verhältnis zwischen Tilgung und Zinsen, wobei zu Beginn der Zinsanteil höher ist.

Da sich die Restschuld jedoch kontinuierlich verringert und die Zinsen nur auf die verbleibende Restschuld zu bezahlen sind, steigt im Verlauf der Rückzahlung der Tilgungsanteil, gegen Ende besteht die Rate zum überwiegenden Teil aus Tilgung und nur noch einem minimalen Zinsanteil. Prinzipiell gilt, dass das Darlehen umso schneller zurückbezahlt wird, je höher der Tilgungsanteil vereinbart wird. Allerdings gilt hierbei zu beachten, dass der Zinssatz in aller Regel nicht für die gesamte Laufzeit, sondern lediglich für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart wird. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist werden die Konditionen neu verhandelt. Aus diesem Grund wird der Zinssatz auch als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Dabei stellt der Effektivzinssatz, der aus dem dem Darlehen zugrundeliegenden Nominalzinssatz, der Verrechungsart von Zinsen und Tilgung, Disagio, Bearbeitungsgebühren und anderen Faktoren ermittelt wird, die tatsächlichen Kosten für die Baufinanzierung dar.

Unberücksichtigt bleiben allerdings Faktoren wie Kontoführungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Teilauszahlungszuschläge. Liegen die Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung höher oder niedriger, ändert sich die regelmäßige Rate analog hierzu. Die Absicherung des Annuitätendarlehens erfolgt in aller Regel durch einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch. Kommt es beispielsweise zu einer Zwangsversteigerung werden die Darlehen in der Reihenfolge bedient, wie sie im Grundbuch eingetragen sind, was bedeutet, dass das Darlehen, das an erster Stelle steht, vorrangig bedient wird.





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